§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, ungesicherter Lebensunterhalt, keine für Inländer ortsübliche Unterkunft; Heranziehung des Sozialhilferechts, keine Aufschlüsselung der monatlich zur Verfügung stehenden Mittel bzw der richtsatzmäßigen Gesamtunterstützung; möglicher Eingriff in durch Art 8 MRK gewährleistete Rechte)
VwGH 22.05.1996, 95/21/0257