§ 1 Abs 3 Z 6 AufG (Aufenthaltsbewilligung, kein Erfordernis, Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG; vorläufige Aufenthaltsberechtigung)
§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Antragstellung vom Ausland; negativer Abschluss eines Asylverfahrens)
§ 13 Abs 1 AufG (Rechtmäßiger Aufenthalt bei Inkrafttreten des BG, Verlängerungsansuchen; keine Anwendung bei Asylwerbern mit vorläufiger Aufenthaltsberechtigung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens)