§ 4 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Verlängerung, keine Anwendung der Verordnungen gemäß § 2 )
§ 6 Abs 2 zweiter Satz AufG (Aufenthaltsbewilligung, Verlängerung, Antragstellung vom Inland)
§ 13 Abs 1 AufG (Rechtmäßiger Aufenthalt bei Inkrafttreten der AufG, Aufenthaltsberechtigung, Ablauf, kurzfristige Versäumung der Antragsfrist, kein Untergang der Rechte auf Verlängerung bei spezifischen privaten und familiären Rechten; ebenso Ablauf der Aufenthaltsberechtigung vor Inkrafttreten des AufG)