§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Annahme aufgrund bestimmter Tatsachen; Verstöße gegen KFG, MeldeG, FrPolG und FrG, Verfahrensmängel)
VwGH 22.05.1996, 95/21/0646
Ob die im § 18 Abs 1 FrG umschriebene Annahme erfüllt ist, kann aufgrund von Verfahrensfehlern nicht beurteilt werden: