§ 18 FrG (Aufenthaltsverbot)
§ 19 FrG (Schutz des Privat- und Familienlebens, Dringend-geboten-sein des Aufenthaltsverbotes; ua Schutz der öffentlichen Ordnung bzw der Rechte und Freiheiten anderer)
§ 20 Abs 1 FrG (Unzulässigkeit des Aufenthaltsverbotes, Interessenabwägung, Lebenssituation des Fremden und seiner Familie; Unterhaltszahlungen auch vom Ausland aus, Kontaktnahme mit Familie auch im Ausland möglich, nur Berücksichtigung privater und familiärer Umstände bei der Interessenabwägung)