§ 17 FrG (Ausweisung)
§ 36 Abs 1 Z 2 FRG (Abschiebung, Voraussetzungen, Verpflichtung zur Ausreise nicht zeitgerecht nachgekommen; Rechtswirksamkeit einer Ausweisung durch Unterlassung der Verständigung durch Rechtsfreund nicht berührt, gesonderte Aufforderung zur Ausreise nicht erforderlich)