§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Schutz vor Verfolgung; Durchreise; Slowenien; Orientierung aus Zug)
VwGH 26.07.1995, 94/20/0351
Aus objektiver Sicht ist dem Bf zu entgegnen, dass auch aus fahrenden Zügen anhand von Ortstafeln oder Bahnhofsbezeichnungen die Orientierung möglich ist und - selbst unter der den Erfahrungen des tägl Lebens widersprechenden Annahme, dass der Zug etwa aus Anlass von Grenzkontrollen in slowenischen Orten nie stehengeblieben sei - es Möglichkeiten gibt, einen Zug anzuhalten. Damit bestand objektiv die Möglichkeit, dass der Bf die Verfolgungssicherheit in Slowenien hätte in Anspruch nehmen können.