§ 11 Abs 1 Sbg BauPolG (Inhaber der Bewilligung; Bauherr; Heranziehung eines nach gewerberechtlichen oder sonstigen Vorschriften Befugten zur Ausführung; Bauausführender)
§ 11 Abs 2 Sbg BauPolG (Überwachung der Bauausführung; Bestellung eines Bauführers)
§ 11 Abs 3 Sbg BauPolG (Bauausführender; Einhaltung der Bewilligung einschließlich der Pläne und technischen Baubeschreibung)