§§ 10, 22 BPersVG
Personalvertretung 17.06.1994, A 10-PVAK/94
Die Übertragung der gesamten Verhandlungstätigkeit iS des § 10 BPersVG an den Vors des FachA ist als unzulässig zu erachten; dies gilt auch für die Übertragung des gesamten „laufenden Schriftverkehrs“, weil auch diese Ermächtigung wegen ihrer Unbestimmtheit dem G nicht entspricht.