§§ 9 Abs 2, 10 Abs 2 BPersVG
Personalvertretung 27.05.1994, A 4-PVAK/94
Dass es sich auch bei der Einführung gleitender Dienstzeit um eine Änderung des Dienstplans handelt, ergibt sich bereits aus dem G. Demnach ist über die Einführung der Gleitzeit das Einvernehmen mit der PersV herzustellen.