§ 17 PersVGO
Personalvertretung 02.05.1994, A 17-PVAK/94
Ein vom Vors des DStA gezeichnetes und mit dem Rundstempel des DStA versehenes Schreiben, das zudem unter Verwendung von Briefpapier mit dem Briefkopf des DStA abgefasst wurde, stellt einen Akt der Geschäftsführung dar, der dem PersVOrg, auch wenn es hierüber nicht formell Beschl gefasst hat, zuzurechnen ist.