§ 17 PersVGO
Personalvertretung 27.05.1994, A 12-PVAK/94
Dem Vors des DStA obliegt die Unterfertigung auslaufender Schriftstücke, er ist demnach auch dafür verantwortlich, dass die ausgefertigten Schriftstücke durch Beschl des Org gedeckt sind. Sein hiebei gesetztes Verhalten ist dem PersVOrg zuzurechnen. Eigenmächtigkeiten des Vors stellen demnach eine gesetzwidrige Geschäftsführung des A dar.