§ 57 Abs 1 VfGG (Verordnungsprüfung, Antrag; keine bestimmte Bezeichnung der aufzuhebenden Verordnungsstelle, Zurückweisung)
VfGH 24.09.1996, V 66/96
Der A des LG für Strafsachen Wien auf Aufhebung der V BGBl 1992/848, soweit hiedurch eine Bewilligungspflicht für „Rechtsgeschäfte und Handlungen, welche die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben“ normiert wird, wird zurückgewiesen.