§ 101 GehG (Vergütung im militärluftfahrttechnischen Dienst; kein unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre, zumutbarer Weg zur Abwehr der Rechtsverletzung)
Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Individualantrag, Legitimation, unmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers)