§ 38 Abs 2 Tir WWSG 1952 (Zuständigkeit der Agrarbehörden, Entscheidung über Ablösung oder Regulierung, außerhalb eines Regulierungs- und Ablösungsverfahren auch ua über Bestand und Umfang von Nutzungsrechten)
§ 38 Abs 2 Tir WWSG 1952 (Zuständigkeit der Agrarbehörden, Entscheidung über Ablösung oder Regulierung, außerhalb eines Regulierungs- und Ablösungsverfahren auch ua über Bestand und Umfang von Nutzungsrechten)