§ 9 Abs 1 Z 1 GehG 1956 idF von BGBl 1977/662 (Vorrückung in die nächsthöhere Gehaltsstufe; Aufschub der Vorrückung; Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beamten bis zum Abschluss des Verfahrens; keine Unsachlichkeit dieser vorläufigen Maßnahme)
VfGH 25.09.1996, G 149/96