Art 3 lit e Richtlinien, verlautbart in Österr Ärztezeitung, Nr 3 v 10. 2. 1993 (Beeinträchtigung des Standesansehens, standeswidrige Information; Selbstanpreisung der eigenen Person oder Darstellung der eigenen ärztlichen Tätigkeit durch reklamehaftes Herausstellen in aufdringlicher, marktschreierischer Weise)
VfGH 23.09.1996, B 3025/95