§ 1 Abs 1 DSt 1990 (Disziplinarvergehen; Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; Bezeichnung behördlichen Verhaltens als „Sauerei“)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit; keine Verletzung durch Disziplinarverurteilung)
§ 1 Abs 1 DSt 1990 (Disziplinarvergehen; Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes; Bezeichnung behördlichen Verhaltens als „Sauerei“)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit; keine Verletzung durch Disziplinarverurteilung)