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VwGH 23. 4. 1996, 95/11/0329 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 1997/1121ZfV 1997, 401

§ 5 Abs 2 ZDG (Zivildiensterklärung, Einbringung beim Militärkommando; Einbringung unmittelbar beim BMI schadet nicht)

VwGH 23.04.1996, 95/11/0329

Nach VwGH 21.03.1995, 94/11/0232, 0233 ist das Militärkommando zu einer E über WiedereinsetzungsAe wegen Versäumung der Einbringungsfrist v Zivildiensterklärungen nicht zuständig, weil es ohne jede E-Kompetenz über die Erklärung ist; es ist ledigl aus verwökonom Gründen als Einbringungsstelle vorgesehen und hat das Anbringen ohne jegl E-Befugnis an den zur E zust BMI weiterzuleiten.

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