§ 5 Abs 2 ZDG (Zivildiensterklärung, Einbringung beim Militärkommando; Einbringung unmittelbar beim BMI schadet nicht)
VwGH 23.04.1996, 95/11/0329
Nach VwGH 21.03.1995, 94/11/0232, 0233 ist das Militärkommando zu einer E über WiedereinsetzungsAe wegen Versäumung der Einbringungsfrist v Zivildiensterklärungen nicht zuständig, weil es ohne jede E-Kompetenz über die Erklärung ist; es ist ledigl aus verwökonom Gründen als Einbringungsstelle vorgesehen und hat das Anbringen ohne jegl E-Befugnis an den zur E zust BMI weiterzuleiten.