§ 8 Abs 2 ZDG (Mindestfrist von 4 Wochen für die Zustellung des Zuweisungsbescheides, subjektives Recht; Verkürzung der Frist bedarf einer Begründung)
VwGH 23.04.1996, 95/11/0337
Die zu § 35 Abs 1 WehrG entwickelte Rsp ist im Hinblick auf den im wesentl gleichen Regelungsinhalt und -zweck auf § 8 Abs 2 ZDG übertragbar. Diese G-Stelle räumt demnach dem Zivildienstpflichtigen ein subj Recht auf Einhaltung der dort gen Fristen ein. Sollte nach dem letzten Halbsatz dieser Best der Zweck des Einsatzes ein Unterschreiten der Mindestfristen erfordern, ist dies im Zuweisungs-B entsprechend zu begründen. Die Auffassung der bel Beh, dass § 8 Abs 2 ZDG dem Zivildienstpflichtigen kein subj Recht einräumt, erweist sich demnach als verfehlt. Dass eine Verkürzung im Grunde des § 8 Abs 2 letzter Halbsatz ZDG zulässig gewesen wäre, wurde im angef B nicht begründet. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.