§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmebewilligung von Verkehrsverboten oder -geboten [flächen-
deckende Kurzparkzone]; Voraussetzungen; Wohnsitz; Mittelpunkt der Lebensinteressen)
VwGH 10.05.1996, 95/02/0532, 0533
§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmebewilligung von Verkehrsverboten oder -geboten [flächen-
deckende Kurzparkzone]; Voraussetzungen; Wohnsitz; Mittelpunkt der Lebensinteressen)
VwGH 10.05.1996, 95/02/0532, 0533