§ 10 Abs 1 Z 1 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, mindestens 10jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich, Nichtvorliegen eines Einbürgerungshindernisses; Ermessensentscheidung, Begründungspflicht bei negativer Entscheidung)
§ 11 erster Satz StbG (Rücksichten auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Gesamtverhalten der Partei; Interessenabwägung)