§ 37 AVG (Ermittlungsverfahren; undeutliche Parteienerklärung, Erforschung des Parteiwillens; Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne eindeutigen Antrag rechtswidrig)
§ 45 Abs 3 AVG (Parteiengehör, Berufungsbehörde, Einräumung bei Änderung des Aufenthaltsbewilligungsversagungsgrundes gegenüber der Vorinstanz)