§ 42 AVG (Präklusion keine; Projektsänderung)
- (übergangene Partei; Möglichkeit zu Einwendungen; Einwendungen in der Berufung zu erheben, im Übrigen Präklusion)
§ 3 Stmk BauO 1968 (Widmungsbewilligung, Inhalt; Festlegung des Verwendungszweckes; Bezugnahme auf Norm, die die Zulässigkeit von Bauten in bestimmter Widmungskategorie regelt)