§ 4 Abs 2 Nö PlanzeichenV (Flächen verschiedener Widmung, Abtrennung durch 0,8 bis 2 mm starke Linie)
§ 6 Nö PlanzeichenV (Verkehrsflächen; Freilassung ohne Signatur und Farbgebung; Fläche mit Signatur „T“ für Tankstelle keine Verkehrsfläche)
§ 4 Abs 2 Nö PlanzeichenV (Flächen verschiedener Widmung, Abtrennung durch 0,8 bis 2 mm starke Linie)
§ 6 Nö PlanzeichenV (Verkehrsflächen; Freilassung ohne Signatur und Farbgebung; Fläche mit Signatur „T“ für Tankstelle keine Verkehrsfläche)