§ 37 Tir GVG (grundverkehrsbehördlich bewilligungspflichtiges Rechtsgeschäft, Fehlen der Bewilligung; Erteilung einer Baubewilligung; Nichtigerklärung der Baubewilligung; keine Parteistellung der Nachbarn)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine; keine Rechtsverletzungsmöglichkeit; Beschwerde des Nachbarn gegen die Nichtigerklärung einer Baubewilligung)