§ 17 Abs 1 Vlbg BauG (Ankündigungen und Werbeanlagen; Baubewilligung)
§ 30 Abs 1 Vlbg BauG (Baubewilligung, Verfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; taxative Aufzählung; keine Parteistellung der Gemeinde als Eigentümerin einer Gemeindestraße)
§ 31 Abs 6 Vlbg BauG (Vorhaben, neben Baubewilligung andere landesgesetzlich geregelte Bewilligung; Erteilung der Baubewilligung erst nach der Rechtskraft der anderen Bewilligung)