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VwGH 24. 10. 1995, 95/07/0113 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 1997/9ZfV 1997, 33

§ 17 Abs 1 AWG (gefährliche Abfälle oder Altöle; Unterscheidung zwischen Lagern und Ablagern; Unzulässigkeit des Ablagerns außerhalb von genehmigten Abfallbehandlungsanlagen; Feststellen der Grenze zwischen Lagerung und Ablagerung nach den Umständen des Einzelfalles, nicht durch Analogie zu § 31b Abs 1 WRG )

§ 32 Abs 17 AWG (Behandlungsauftrag, Verpflichteter; können auch mehrere Personen zur ungeteilten Hand sein)

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