§ 5 Abs 1 AufenthaltsG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, keine Sicherung des Lebensunterhaltes oder eine für Inländer ortsüblichen Unterkunft, verfassungsrechtliche Bedenken, keine; Interessensabwägung, keine)
Art 8 Abs 2 MRK (Achtung des Privat- und Familienlebens, Eingriff, Gesetzesvorbehalt)