§ 10 Abs 1 Nö BauO (Grundabteilung im Bauland; Bewilligung; kein subjektives Recht des Nachbarn; kein Anspruch des Nachbarn, dass die Bewilligung erteilt wird; Geltendmachung von Einwendungen gegen die Bewilligung im Bauverfahren)
§ 118 Abs 9 Nö BauO (Baubewilligungsverfahren, subjektive Rechte des Nachbarn; demonstrative Aufzählung; Vorschriften über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Teilungsbewilligung nicht erfasst)