§ 60 Abs 1 lit c Wr BauO (bewilligungspflichtige Bauführungen; Änderung von Gebäuden oder baulichen Anlagen, wenn von Einfluss auf Festigkeit, Brandsicherheit und andere Faktoren; Entfernung von Zwischenwänden und Errichtung neuer Zwischenwände)
§ 129 Abs 10 Wr BauO (konsenslose Maßnahme, Beseitigungsauftrag; Änderung einer baulichen Anlage ohne Konsens)