§ 14 Abs 2 Krnt DRG (Versetzung in den Ruhestand auf Antrag, ua Ausübung der Funktion eines Mitgliedes der Landesregierung)
§ 16 Abs 1 Z 2 Krnt DRG (Wiederaufnahme in den Dienststand auf Antrag nach Wegfall der Funktion)
§ 234 Abs 3 Krnt DRG idFd 10. Krnt DRG-Nov (Ausbezahlung des Ruhegenusses an gemäß § 14 Abs 2 in den Ruhestand Versetzten ab der Erreichung des 60. Lebensjahres; keine Gleichheitswidrigkeit)