§ 10 Abs 2 Z 2 lit a AKG 1992 (Arbeiterkammerzugehörigkeit, Arbeitnehmer, ua Arbeitnehmer in Betrieben des Bundes, Ausnahmen, ua Arbeitnehmer von Gebietskörperschaften, die dem Personalstand einer Dienststelle angehören, die in Vollziehung der Gesetze tätig ist; Qualifikation des Generalsekretariats des Österreichischen Bundestheaterverbandes als Dienststelle im Sinne der eine Ausnahme von der Arbeiterkammermitgliedschaft normierenden, im Verfassungsrang stehenden Bestimmung des AKG 1992; diese Dienststelle jedoch nicht in Vollziehung der Gesetze tätig)