§ 41 PVG (Personalvertreter-Aufsichtskommission, Entscheidung über Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung auf Antrag; Administrativ-Beschwerde, Zurückweisung, Auflösung des Dienstverhältnisses vor Beschwerdeerhebung, Legitimation, keine)
Art 83 Abs 2 B-VG (Gesetzlicher Richter)