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VwGH 15. 11. 1994, 94/07/0112, 0113 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1996/393ZfV 1996, 150

§ 56 Abs 1 WRG (Bewilligungspflicht; vorübergehende Eingriffe in Wasserhaushalt, wenn Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder Verletzung bestehender Rechte zu befürchten)

§ 56 Abs 2 WRG (sinngemäße Anwendung aller Bestimmungen des WRG)

§ 42 AVG (Einwendungen, mündliche Verhandlung; hier keine zulässigen Einwendungen, bloß allgemeiner Protest)

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