§ 12 Abs 2 WRG (fremde Rechte, Verletzung, Eigentum; Parteistellung nur Liegenschaftseigentümer)
VwGH 27.09.1994, 94/07/0129
Bei den Rechten nach § 12 Abs 2 WRG 1959 handelt es sich um rechtmäßig geübte Wasserbenutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauches (§ 8 ), Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 und das Grundeigentum.