§ 7 VVG (Anwendung unmittelbaren Zwanges; Vollstreckung einer bescheidmäßigen Verpflichtung, Gefahr im Verzug nicht vorausgesetzt)
§ 44 Abs 4 KFG (Aufhebung der Zulassung, zwangsweise Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines)
§ 7 VVG (Anwendung unmittelbaren Zwanges; Vollstreckung einer bescheidmäßigen Verpflichtung, Gefahr im Verzug nicht vorausgesetzt)
§ 44 Abs 4 KFG (Aufhebung der Zulassung, zwangsweise Abnahme der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines)