§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbot, Gefahr eines Missbrauches von Waffen; gewaltsames Handeln im Affekt)
VwGH 27.04.1994, 93/01/0337
Der Bf wurde zweimal strafgerichtl verurteilt, weil er Familienangehörige seines Bruders durch gefährl Drohung in Angst und Unruhe versetzt und die körperl Unversehrtheit durch Eingriffe in die körperl Integrität verletzt hat.