§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsentscheidung, „Sache“; Abspruch über in Rechtskraft erwachsenen Spruchteil der erstinstanzlichen Entscheidung)
VwGH 25.11.1994, 94/19/0211
Die bel Beh hat im angef B eindeutig (und allein) über die Flüchtlingseigenschaft des Bf iZm einer Asylgewährung abgesprochen. Damit aber hat sie eine „Sache“ (iSd § 66 Abs 4 AVG) zum Gegenstand ihrer E gemacht, hinsichtl der der Ausspruch der ersten Inst in Rechtskraft erwachsen ist. In seiner Berufung führte näml der Bf deutl aus, dass sich die Anfechtung des erstinstanzl Bes nur und „ausdrückl gegen den im Spruch des Bes zit Absatz 2 des § 7 AsylG, wonach (er) zum weiteren Aufenthalt in Österr nicht berechtigt wäre“ richte. Auch im BerufungsA begehrt der Bf allein die „entspr“ Abänderung des angef Bes hinsichtl seiner Berechtigung zum dauernden Aufenthalt in Österr. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.