§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung, Zurückweisung als verspätet, unabhängig von anhängigem Wiedereinsetzungsantrag)
VwGH 03.11.1994, 94/18/0727
Über die Frage der Verspätung eines RM ist - von Fällen abgesehen, in denen dem WE-A gem § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - unabhängig von einem anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen WE-A sogleich aufgrund der Aktenlage zu entscheiden (VwGH verst Sen 23.10.1986, Slg 12.275/A).