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VwGH 11. 10. 1994, 94/05/0097 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/357ZfV 1996, 140

§ 18 Abs 4 AVG (Ausfertigungen, Unterschrift des Genehmigenden unter leserlicher Beifügung des Namens; Mindesterfordernis eines Bescheids; bei Fehlen kein Bescheid, sofern kein Beglaubigungsvermerk mit Beisetzung des Namens des Genehmigenden)

VwGH 11.10.1994 94/05/0097 (Säumnisbeschwerde)

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