§ 13a AVG (Manuduktionspflicht, „nötige“ Anleitungen)
VwGH 22.12.1993, 93/10/0195
Der Umstand, dass die Stellungnahme, zu der eine Partei aufgefordert wird, bei der auffordernden Beh (hier BMLF) und nicht bei einer anderen Beh (hier BMLF) und nicht bei einer anderen Beh (hier BH) einzubringen sei, liegt für jedermann klar auf der Hand. Bei der von der Beschw vermissten Belehrung handelte es sich somit nicht um eine zur Vornahme einer VerfHandlung nötige Anleitung.