§ 13 Abs 1 AVG (Anbringen; Parteienerklärungen während eines Verfahrens, Auslegung, allenfalls amtswegige Klärung, Vorbehalt zivilrechtl Ansprüche kein Verzicht auf geltend gemachte ö-r Einwendungen)
- (Verzicht im öff Recht, ebenso)
VwGH 24.01.1994, 93/10/0192