§ 63 Abs 1 AVG (Berufung, mehrere Schriftsätze innerhalb offener Berufungsfrist als eine einzige Berufung anzusehen; Anwendung dieses Verfahrensgrundsatzes auch auf die „Berufung“ iSd § 71 Abs 2 SchUG )
§ 71 Abs 2 SchUG (Berufung gegen die Entscheidung über das Nichtaufsteigen, Einbringung innerhalb von 5 Tagen bei der Schule)