§ 67a Abs 1 Z 2 AVG (Maßnahmenbeschwerde an UVS, Ausübung unmittelbarer beh Befehlsu Zwangsgewalt; zwangsweise Einlieferung in eine psychiatrische Krankenanstalt, vorangegangene sicherheitspolizeiliche Maßnahmen; subsidiäres RM, kein anderer Rechtsschutz im verwaltungsbeh oder gerichtl Verfahren; Fälle der Unterbringung nach UbG unterliegen der gerichtl Kontrolle, auch die Wiedereinbringung eines entwichenen Untergebrachten auf Ersuchen der Anstalt)