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VwGH 23. 9. 1994, 94/02/0077 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1996/244ZfV 1996, 114

§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Benützung der Straße entgegen Geboten oder Verboten, Bewilligung, erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse; strenger Maßstab, Möglichkeit der Verwendung eines Taxis bzw der Anmietung eines Kfz-Abstellplatzes)

VwGH 23.09.1994, 94/02/0077

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