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3VwGH 25. 11. 1994, 94/02/0070 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1996/243ZfV 1996, 114

§ 45 Abs 2 StVO (Ausnahmen von Geboten oder Verboten für Benutzung der Straße; Bewilligung, Voraussetzungen; erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse; strenger Maßstab; Ausnahme von Kurzparkzone)

VwGH 25.11.1994, 94/02/0070

Im Verf zur Erteilung einer AusnahmeBew nach § 45 Abs 2 StVO hat der Bf initiativ alles darzulegen, was zur Begründung seines Standpunktes taugl ist; die Manudiktionspflicht der Beh gem § 13a AVG bezieht sich nicht auf inhaltl Vorbringen.

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