§ 5 Abs 1 StVO (Lenken in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand; Tatbildmäßigkeit uU bei Werten unter 0,8 ‰ bzw 0,4 mg/l; nachteilige Auswirkungen der Anflutungsphase auf die Fahrtüchtigkeit; Errechnung des Alkoholgehaltes auch bei mengenmäßig feststehendem Nachtrunk; keine Pflicht der Behörde auf Beischaffung der Ermächtigungsurkunde des Meldungslegers)
VwGH 23.09.1994, 93/02/0319