§ 24 Abs 3 lit b StVO (Verbot des Parkens vor einer Haus- und Grundstückseinfahrt; „Abgestellt-Sein“ eines Kfz)
VwGH 25.03.1994, 93/02/0308
Aus der Anzeige geht hervor, dass das Fahrzeug „vor einer Haus/Grundstückseinfahrt abgestellt“ war. Der Begriff „abgestellt“ stellt einen die Begriffe „Halten und Parken“ umfassenden Oberbegriff dar (VwGH 27.11.1987, 87/18/0098).