§ 82 StVO (Bewilligung der Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken)
VwGH 04.03.1994, 93/02/0207
Die Bfin beabsichtigt den Vertrieb von Gebäck, Kaffee und Tee sowie nichtalkoholischen Getränken auf der Fahrbahn.
§ 82 StVO (Bewilligung der Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken)
VwGH 04.03.1994, 93/02/0207
Die Bfin beabsichtigt den Vertrieb von Gebäck, Kaffee und Tee sowie nichtalkoholischen Getränken auf der Fahrbahn.